Grenzgänger/Wohnsitz?
Unternehmung mit Sitz in Lugano möchte einen Italiener (Spezialist auf seinem Gebiet) anstellen, der in Rom wohnt. Er möchte alle 3 Monate für 1-2 Wochen nach Rom zur Familie. Er ist in der grenznahen Schweiz Besitzer einer Ferienwohnung.
Kann dieser Kandidat angestellt werden? Grenzgängerbewilligung kommt ja hier nicht in Frage?!
2 Antworten
Auch beim Grenzgänger EU (Wochenaufenthalter) gilt die wöchentliche Heimkehr als zwingende Voraussetzung. Sein Ferienwohnsitz gilt meines Erachtens nicht als Wohnsitznahme. Sorry Roy.
Ich empfehle direkt bei den Behörden anzufragen, ob sie ein Ferienhaus akzeptieren werden.
Falls nicht, wird diese Person keine Be...
Guten Tag
Der Kandidat kann angestellt werden, einfach nicht mit einer Grenzgängerbewilligung, sonst müsste er 1x pro Woche nach Hause, so...