Handhabung Ferienbezug bei Teilzeitmitarbeitenden, mit flexiblen Arbeitszeiten?
Hallo zusammen,
Wir beschäftigen uns gerade mit dem Bezug von Ferien, bei Teilzeitmitarbeitenden, welche keine fixen Arbeitszeiten haben.
Aktuell erfassen wir bei einem Mitarbeitenden, welcher bspw. 50% arbeitet folgendes: Mo - Fr Sollstunden 4.12h (50% v. 8.24h). So fällt die Person am einen Tag ins Plus am anderen ins Minus, in der Wochensumme sollte es aber aufgehen.
Das Problem ist aber, dass wenn die Person eigentlich möglichst immer, bspw. am Montag und Dienstag 8.24h arbeitet (somit Plusstunden generiert), sie aber jetzt am Montag mal frei nehmen möchte, ihr ja nur 4.12h (das so hinterlegt) gutgeschrieben werden und sie somit an einem anderen Tag (der aber eigentlich nicht zur Arbeit vorgesehen ist) diese Stunden nachholen muss (damit das Wochensoll erreicht wird). Ich hoffe die Problematik ist mehr oder weniger verständlich dargestellt...
Wie berechnet und verwaltet ihr Urlaubstage für Teilzeitmitarbeiter, insbesondere wenn ihre Arbeitszeiten variabel sind?
Ich freue mich über eure Inputs zum Thema und bedanke mich für die Hilfe ! :)
LG
2 Antworten
Leider ein altbekanntes Problem für welches ich vor Jahren dieses Vorgehen entwickelt habe.
Man unterscheidet zwischen linearer und vertraglicher Arbeitszeit.
- Linear heisst jeden Tag gleiche Sollzeit.
- Vertraglich heisst, dass man schriftlich abmacht, wann gearbeitet wird und welche Sollzeit dann gelten wird. z.B. 50% Pensum arbeitet am Montag und Dienstag voll, und am Mittwoch nur halben Tag.
Geht die Person in die Ferien, so wird die ganze Woche erfasst, aber die Stunden werden nur an den abgemachten Tagen verrechnet. So wie bei Vollzeit und SA/SO.
Ist nun Ostermontag, so werden gleichfalls 8 Std. gegeben, da die Person ja eigentlich voll gearbeitet hätte, aber am Karfreitag keine Stunden, da diese Tag ja kein offizieller Arbeitstag ist. Gleich wie SA/SO.
Hat man nur wenige TZler, mit Ve...
Wenn der Arbeitnehmer wirklich völlig flexibel arbeitet und sich kein Muster erkennen lässt, wann er jeweils arbeitet, dann ist das Hinterlegen der durchschnittlichen Sollzeit Mo bis Fr wohl die beste Annäherung an die Realität*. Lässt sich aber ein Muster erkennen, dann sollte dieses als Sollzeit hinterlegt werden. Wenn er sein Muster gelegentlich oder auch häufig durchbricht, also an einem Tag ohne hinterlegte Sollzeit arbeitet oder an einem Tag mit hinterlegter Sollzeit nicht arbeitet, sollte das kein Problem sein.
Wurde bspw. ein 50 % Pensum vereinbart, sollte auch der Ferienanspruch diesem Pensum angepasst werden. Bei einem Ferienanspruch von bspw. 5 Wochen und einer Wochenarbeitszeit von bspw. 42 Stunden wären da...