22. Juni 2023

Handhabung Stunden bei WK, Teilzeitarbeit und Jahresarbeitszeit?

Hallo zusammen

Wir haben einen Mitarbeitenden mit folgender Ausgangslage:

  • Arbeitsvertrag von Anfang 2020 über ein 100% Pensum, Pensum wurde per 1.10.2020 auf 50% reduziert, um ein Studium zu absolvieren
  • Model Jahresarbeitszeit, während dem Semester ca 40% und in den Semesterferien 100%. Nur so erreicht er die Jahressollstunden
  • Die Jahresarbeitszeitregelung und die Pensums Reduktion sind beide nicht schriftlich festgehalten& sind nur im Lohn- und Zeiterfassungssystem ersichtlich.
  • Wir arbeiten mit der Wertemethode in der Zeiterfassung.

Nun muss der Mitarbeiter während den Semesterferien 4 Wochen in den WK& fällt dadurch mit den Stunden massiv ins Minus. Er hat bei uns gefragt ob die Absenzeinträge über das 100% Pensums, welches er ja gemäss Absprache auch arbeiten würde, eingetragen werden können.

Meiner Meinung nach verhält sich dies wie bei allen anderen Teilzeitern und er erhält nur seine tägliche Sollarbeitszeit gutgeschrieben. Die Stunden die er normalerweise vor-/nachholen würde, muss er zu einem späteren Zeitpunkt arbeiten. Wenn das nicht möglich ist (zB. wegen dem Studium ) erfolgt ein Ausgleich durch Lohnabzug.

Ist ein solcher Lohnabzug rechtlich zulässig oder müssten wir etwas beachten weil eine Abrede über die Arbeitseinsätze besteht?

Ich bin gespannt auf eure Einschätzung.

liebe Grüsse

Sandra

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Von der Wertemethode ist abzuraten, da sie nur funktionieren würde, wenn die Absenzen auf die Arbeitstage gleichverteilt wären. Manche Absenzen (Krankheit, Unfall etc.) sind aber, wenn überhaupt, höchstens auf lange Frist (d.h. über ein sehr lange andauerndes Arbeitsverhältnis) vielleicht gleichverteilt, andere Absenzen (z.B. Feiertage) gar nicht. Auch ist es grundsätzlich ein Unding, dem System fiktive Sollzeiten zu hinterlegen.

Im vorliegenden Fall, wo klar eruiert werden kann, wann vorlesungsfreie Zeit ist und wann nicht, drängt sich die Zeitmethode förmlich auf. Die Zeitmethode verhindert Flexibilität keineswegs, da immer mehr oder weniger gearbeitet werden kann als die hinterlegte Sollzeit vorgibt (Soll-Ist-Abgleich), im Rahmen der arbeitsgesetzlichen Bestimmungen.

Was wurde hier verabredet? Verabredet wurde ein 50 % Pensum, bei welchem der Arbeitnehmer in der vorlesungsfreien Zeit 100 % arbeitet und während des Semesters ca. 40 %. Die Fragestellung zeigt, dass beide Parteien zumindest diesbezüglich das gleiche Verständnis haben. Diese Vereinbarung muss nich...

Ronald B.
1 Bewertung

Schließen