15. Oktober 2017

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn infolge Freizeit, die aus besonderem Anlass gewährt wird?

1 Antwort

Ein Lohnanspruch besteht nur dann, wenn es vereinbart oder üblich ist. Für Arbeitnehmende im Monatslohn ist es üblich, dass für diese Abwesenheiten der Lohn bezahlt wird, d.h. es erfolgt keine Kürzung des Monatslohnes.Bei Arbeitnehmenden im Stundenlohn gibt es dagegen einen Lohnanspruch nur, wenn die Voraussetzungen von Art. 324a OR erfüllt sind: Die Verhinderung von der Arbeitsleistung muss in der Person des Arbeitneh...
Alexandra M.
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