26. Oktober 2017
Hat der Arbeitnehmer betreffend eigenes Personaldossiers Auskunfts- und Einsichtsrecht?
2 Antworten
Ja, vgl. Art. 328b Obligationenrecht und Art. 8 Datenschutzgesetz.
Art. 8 DSG:
"1 Jede Person kann vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden.
2 Der Inhaber der Datensammlung muss der betroffenen Person mitteilen:1
a.2alle über sie in der Datensammlung vorhandenen Daten einschliesslich der verfügbaren Angaben über die Herkunft der Daten;b.den Zweck und gegebenenfalls die Recht...Ja. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht über den Inhalt sein...