26. Oktober 2017

Hat der Arbeitnehmer betreffend eigenes Personaldossiers Auskunfts- und Einsichtsrecht?

2 Antworten

Ja, vgl. Art. 328b Obligationenrecht und Art. 8 Datenschutzgesetz.

Art. 8 DSG:

"1 Jede Person kann vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden.

2 Der Inhaber der Datensammlung muss der betroffenen Person mitteilen:1

a.2alle über sie in der Datensammlung vorhandenen Daten einschliesslich der verfügbaren Angaben über die Herkunft der Daten;b.den Zweck und gegebenenfalls die Recht...
Caroline K.
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Ja. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht über den Inhalt sein...

Giacomo T.
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