Hat jemand von Euch allenfalls eine Vorlage für ein Rekurs-Schreiben (Höhere Fachprüfung)?
1 Antwort
i.d.R. haben im Rekursverfahren gegen höhere Fachprüfungen nur Willkürbeschwerden eine Chance. Und auch an diese werden hohe Anforderungen gestellt. Die Willkür müsste vom Rekurrierenden auch beweisen (nicht bloss glaubhaft dargelegt) werden!
Da jeder Einzelfall anders ist, macht eine Vorlage nur wenig Sinn.
Zum Einlesen in die Thematik finden Sie nachfolgend eine kurze Ausführung von mir zu diesem Thema.
Good luck!
Marc Fischer
"...Massstab der rechtlichen Prüfung der Beurteilung von Prüfungsresultaten ist die ständige Praxis des Bundesgerichtes. Ich erlaube mir, Ihnen die Formulierung des BGer (Urteil vom 18.02.2014, B-4737/2013) wiederzugeben: „Nach Art. 49 VwVG kann mit der Verwaltungsbeschwerde die Verletzung von Bundesrecht, einschliesslich die Überschreitung oder der Missbrauch des Ermessens, die unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhaltes sowie die Unangemessenheit der angefochtenen Verfügung gerügt werden. Ähnlich wie das Bundesgericht (BGE 131 I 467 E. 3.1 mit Hinweisen) und der Bundesrat (VPB 62.62 E. 3, VPB 56.16 E. 2.1) auferlegt sich auch das Bundesverwaltungsgericht bei der Überprüfung von Prüfungsleistungen eine gewisse Zurückhaltung, indem es in Fragen, die seitens der Verwaltungsbehörde naturgemäss schwer überprüfbar sind, nicht ohne Not von der Beurteilung der erstinstanzlic...