Hilfe bei Berechnung der Verlängerung der Probezeit?
Hallo zusammen
Ich brauche kurz eure Hilfe. Ein Mitarbeiter ist am 01.04.2023 eingetreten. Probezeit beträgt 3 Monate. Nun hatte er einen NBU. Vom 15.06.2023 - 30.08.2023 zu 100% ab dem 31.08.2023- unbestimmte Zeit ist er wieder zu 50% arbeitsfähig. Nun möchten wir die Probezeit verlängern so wie ich das rechne ist sind das noch 16 Tage. Da er ja nur 50 % jetzt wieder arbeitet rechne ich da doppelte Tage?
Vielen Dank für eure Hilfe.
2 Antworten
Ich versuche mal eine nicht gesetzliche abgestützte Antwort zu geben.
Was denkt ihr herauszufinden, was euch in den 2.5 Monaten nicht geglückt ist zu bemerken? Es ist ja nicht so, dass man immer 3 Monate P...
Meiner Meinung nach nur die 16 Tage.
Auch bei 50%e Arbeit ist der Zweck vom Probezeit erfüllt. Siehe Entscheid des Kantonsgericht Graubünden in seinen Urteil vom 28. März 2013 (ZK2 11 22/23):
“Ist ein Arbeitnehmer während der Probezeit wegen Krankheit am Einsatz verhindert, verlängert sich nach Art. 335b Abs. 3 OR um jene Anzahl Tage, an denen er nicht zur Arbeit erscheinen konnte, mit der Folge, dass die Probezeit dadurch e...