05. Juli 2023

Hilfestellung für Arbeitsbewilligungen?

Um die Eintrittsprozesse zu optimieren, möchten wir den Ablauf der Bewilligungen und deren Arbeiten festhalten. Es stellt sich auch die Frage wie es betreffend Übertritten von der Lehre in eine Anstellung aussieht etc. Vielleicht habt ihr ein hilfreiches Tool eine Hilfestellung / Übersicht die uns da dem gesteckten Ziel näher bringen. Vielen Dank

1 Antwort

Hallo :) leider verstehe ich die Frage nicht ganz genau, trotzdem versuche ich hier mal das für mich Wichtigste zusammenzufassen.

Grundsätzlich sind folgende Punkte zu beachten:

  • Muss eine Bewilligung neu beantragt werden oder nicht
  • Ist der Mitarbeitende Quellensteuerpflichtig und falls ja, muss ich ihn anmelden
  • Braucht es zusätzliche Dokumente für die Steuerbehörde
  • Wie müssen die Mitarbeitenden an die Steuerbehörde gemeldet werden

Unterschiedliche Bewilligungen und deren Auswirkungen:

Schweizer Staatsbürger

  • -keine Bewilligung notwendig

Staatsangehörigkeit EU/EFTA und Wohnort in der Schweiz

  • C-Bewilligung: Mitarbeiter ist für die Beschaffung und Erneuerung der Bewilligung zuständig. Keine Quellensteuerrelevanten Folgen.
  • B-Bewilligung: Mitarbeiter ist für die Beschaffung und Erneuerung der Bewilligung zuständig. WICHTIG: Prüfen, ob auf der Bewilligung vermerkt ist “Berechtigt zur Erwerbstätigkeit”! Ansonsten muss man der Behörde noch den Arbeitsvertrag zustellen, damit die reine Aufenthaltsbewilligung (nicht berechtigt zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz) in eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung (berechtigt zur Erwerbstätigkeit) umgewandelt werden kann. Bei einem EU/EFTA Bürger ist dies eine reine formsache. In der Regel ist ein Mitarbeitender mit einer B-Bewilligung Quellensteuerpflichtig (aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn er z.B. schon mal selbständig war oder aus anderen Gründen bereits einmal im ordentlichen Verfahren besteuert wurde, wird er auch zukünftig immer im ordentlichen Verfahren besteuert bleiben). Die Quellensteuer-Situation mit dem Mitarbeitenden anschauen und ihn dann ggf. im Wohnkanton für die Quellensteuer mittels Anmeldeformular oder ELM anmelden.

Staatsangehörigkeit EU/EFTA, Wohns...

Désirée P.
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