22. Oktober 2020

Hochzeitsteilnahme verbieten in die Türkei obwohl es nicht auf Liste ist?

Ein Mitarbeiter will in die Türkei an eine Hochzeit. Aus Arbeitgebersicht ist das ein Risiko da sich dort ja viele Leute treffen, umarmen etc. Bzw auch andere Vorschriften gelten als hier in der Schweiz. Kann sich der AG auf die Vorschriften vom Bund berufen und sagen, dass er sich, die FIrma und die anderen Mitarbeitenden schützen muss und er sich sonst strafbar macht weil er die Sorgfaltspflicht ggü den Mitarbeitenden verletzt? Der AG ist ein Montagebetrieb- sprich der AN kann kein Home Office machen und ist nahe bei den Kollegen.

5 Antworten

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Ich meine, dass der AG die Sorgfaltspflicht gegenüber allen Mitarbeitern wahren muss und dem betroffenen Mitarbeiter die Rückkehr an den Arbeitsplatz ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Quarantänezeit verweigert werden kann. Für diese Zeit müsste Urlaub oder unbezahlter Urlaub bezogen werden. Eine "Quarantänezeit" könnte viell. verkürzt werden, wenn ein negativer Test nach 5 Tagen Inkubationszeit vorgelegt wird - je nachdem, ob intern nicht be...

Anne-Kathrin N.
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Juristisch hat Marc F. das Thema schon beantwortet. Die Kernfrage dabei scheint ja gar nicht zu sein, ob die Hochzeit in der Türkei stattfindet oder in der Schweiz.

Wenn man die Infektionszahlen als Kriterium nimmt, das Ansteckungsrisiko zu definieren, dann ist die Schweiz ja selbst schon Risikoland.

Als Idee könnte eine allgemein Kommunikation in der Richtung sein, dass Anweisungen des BAG Folge zu leis...

Ralf M.
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Ich arbeite zur zeit im Contact Tracing Center.

Hier meine Empfehlungen:

Verbieten ist immer so eine Sache. Ich würde zuerst genau klären, wann ist die Hochzeit? Wann kommt er zurück? Wie viel Zeit vergeht zwischen letzten Kontakten in der Türkei und Arbeitswiederbeginn in der Schweiz?

Vielleicht kann man auch die Lösung finden, dass er Ferien nimmt bis ...

Karen B.
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