Home Office Entschädigung bei "mehrheitlichem" Home Office?
Wir hatten bisher keine Home Office Regelung und möchten dies nun nachholen. Da unsere Mitarbeitenden Home Office sehr schätzen gelernt haben, überlegen wir uns, den Mitarbeitenden zwei Optionen anzubieten: Option A = mehrheitlich (80%) im Office arbeiten und Option B = mehrheitlich (60-80%) im Home Office arbeiten. Bei Option A steht den Mitarbeitenden im Office ein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung, bei Option B steht im Büro ebenfalls ein Arbeitsplatz zur Verfügung, jedoch muss dieser mit anderen geteilt werden, die ebenfalls diese Option wählen.
Wir gehen davon aus, dass sich Mitarbeitende, die Option B wählen, entsprechend im Home Office einen Arbeitsplatz einrichten werden (IT Hardware wird von uns gestellt). Sollten wir in diesem Fall aus rechtlicher Sicht trotzdem eine Infrastruktur Entschädigung auszahlen oder kann man argumentieren, dass diese Mitarbeitende Kosten für die Anreise sparen und ausserdem weiterhin die Möglichkeit haben, im Office zu arbeiten?
1 Antwort
- Wenn ihr einen Arbeitsplatz anbietet und dieser auch vorhanden ist, der Mitarbeitende sich aber für Home Office entscheidet, so ist keine Entschädigung geschuldet. (Spesen gegen Beleg für die Erledigung von Arbeiten sind jedoch geschuldet. Also z.B Papier, Briefmarken, usw. Pauschalspesen wiederum sind pflichtiges Einkommen. SV und Tax)
- Wenn ihr keinen Arbeitsplatz anbietet, so müsst ihr für die HomeOffice Kosten aufkommen. Zudem könnte der Mitarbeitende dann einen Arbeitsplatz zu Hause steuerlich geltend machen. (Kt. ZH: Miete geteilt durch (Anzahl Zimmer plus eins) = Aufwand beruflich). In anderen Kantonen gibt es wiederum andere Regelungen.
Die Frage solltest du nochmals durchlesen. Bei A (80% zu Hause, also fast nie da) hat er einen festen Arbeitsplatz und bei B (weniger im Office, aber doch mehr als bei A) hat er keinen!?? Das passt nicht zusammen.
Deshalb wie oben eine Ein...