08. April 2020

Home Office im Ausland für CH-Bürger begrenzt?

Gibt es für Schweizer-Staatsangehörige, die ihre Arbeit für ein Schweizer Unternehmen in ihrem Feriendomizil im Ausland im Home-Office ausrichten wollen ebenfalls eine Begrenzung der Tage?

(analog Grenzgänger 20%)

1 Antwort

Normalfall und regelmässige Tätigkeit im Ausland/Feriendomizil: Natürlich gilt dies auch für diesen Fall, beachte aber die Ausnahmeregelung Covid-19 weiter unten. Die Arbeit oder die Bewilligung ist unerheblich. Es gilt eine regelmässige Erwerbstätigkeit von mehr als 25% führt zur Unterstellung im Erwerbsland. Das heisst nun, wenn ihr jemanden regelmässig über 25% im Ausland arbeiten lässt, so müsst ihr dort die Sozialleistungen und Steuern gemäss den dortigen Bestimmungen abführen.

Es ist oft am einfachsten, wenn man ein lokales Treuhandbüro damit betraut und dann einen Betrag bezahlt.

ACHT...

Peter Z.
2 Bewertungen

Schließen