18. Dezember 2017

Home Office: Wer muss die Kosten für Arbeitsgeräte und Material tragen?

2 Antworten

Grundsätzlich der Arbeitgeber, soweit der Arbeitgeber Homeoffice verlangt. Wenn der Mitarbeiter aber frei zwischen Homeoffice und Büroarbeit wählen kann, trifft den Arbeitgeber keine Entschädigungspflicht, zumal er Arbeitsplatz und -Materialien grundsätzlich zur Verfügung stellt, aus Gründen der Konvenienz dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit gibt, gelegentlich bei Bedarf auch von zuhause arbeiten zu können.

In den Fällen, in welchen der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer überwiegend Homeoffice verlangt, weil er...

Caroline K.
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Bitte beachten Sie, dass der Arbeitgeber für Arbeitsgeräte und Material im Homeoffice aufkommen muss, sofern er keine Regelung dazu trifft. Setzt Arbeitnehmer im Einverständnis seines Arbeitgebers seine Arbeitsgeräte und Material (BYOD) ein, hat er von Gesetzes wegen einen Anspruch auf Ersatz der Kosten (Art. 327 OR).

Einzig bei Aufwendungen, die bspw. die Mietkosten betreffen, spielt es für die Kostenregelung eine Rolle, ob dem Arbeitnehmer gleichzeitig ein Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung gestellt wird (Art. 327a OR). In diesen Fällen sind die Aufwendungen nicht mehr berufsnotwendig und müssen nicht entschädigt werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf meinen Blog aufmerksam machen, der die wichtigsten Themen zu Homeoffice-Arbeit b...

Pascal D.
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