26. Mai 2020

Homeoffice - Auslagenentschädigung?

Gemäss OR Art 327 a) muss den Mitarbeitenden eine Auslagenentschädigung (Strom, Internet, Mietanteil..) gezahlt werden für die Arbeit im Homeoffice, wenn er/sie im Unternehmen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung hat (-> angeordnetes Homeoffice).

Hat jemand für mich eine Indikation, was eine angemessene Monatspauschale wäre?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

In der Presse wurde ja kürzlich der einschlägige Bundesgerichtsentscheid 4A_533/2018 herumgereicht. Das BGer bestätigte in E.6 die Vorinstanzen, welche einen pauschalen Entschädigungsbetrag von CHF 150.--/Monat (nur) für den Raum als angemessen erachteten. Allerdings sollte man berücksichtigen, dass in diesem Fall das "home office" als regulärer Arbeitsplatz des AN sowie als Archiv (was auch immer das heisst) benutzt wurde. Nun kann man an den Plus- und Minus-Stellschrauben drehen: "Plus" für Strom, Internet, Papier, Drucker, Telefone, Kaffee etc. sowie "Minus" für zeitl...

Marc F.
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