29. November 2017

Ich habe einen Arbeitsvertrag mit Beginn in zwei Monaten unterschrieben. Darf ich heute kündigen?

Oder muss ich auf den ersten Tag der Probezeit warten?

1 Antwort

Eine Kündigung kann immer nur einseitig erfolgen. Besonders bei der Kündigung vor Stellenantritt ist die Rechtslage strittig. (siehe Erläuterung anhand untenstehenden Beispielen/Lösungen)

Empfehlung:

Sprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber und handeln Sie einen Aufhebungsvertrag aus. Darin geben beide Seiten Ihr Einverständnis zur Auflösung des Arbeitsvertrages und Sie umgehen alle juristischen Unklarheiten in Sachen Kündigung vor Stellenantritt.

Beispiele/Lösungen

Die Urteile der kantonalen Gerichte fallen zur Thematik Kündigung vor Stellenantritt unterschiedlich aus. Man ist sich nicht einig, ob man einen Job bereits kündigen kann, ohne je eine Stunde in diesem Job gearbeitet zu haben.

Aus gesetzlicher Perspektive gibt es für die Kündigung vor Stellenantritt zwei Urteilsarten:

  • Lösung Streiff (Kündigung vor Stellenantritt)
  • Zürcher Lösung (Kündigung nach Stellenantritt)

Kündigung vor Stellenantritt

Nach der Lösung von Streiff können Sie bere...

Nils M.
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