01. juillet 2024

Imposition en Suisse ou en France?

Bonjour à tous,

Question Payroll / Fiscalité...

Contexte : Une personne ayant son domicile légal en France (Paris), qui envisage une activité à temps partielle en Suisse (Canton de Berne) à hauteur de 40%.

Question :

Comment se passe l’imposition de son revenu acquis en Suisse. Imposition en Suisse et/ou en France ?
Merci d’avance pour votre aide! :)

1 réponse

Die Besteuerung von Einkommen bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung zwischen der Schweiz und Frankreich ist durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den beiden Ländern geregelt. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:

Besteuerung in der Schweiz:

  • Einkommen, das in der Schweiz verdient wird, wird grundsätzlich in der Schweiz besteuert. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigungen. Die Schweiz erhebt Quellensteuer auf das Einkommen von Arbeitnehmern, die in der Schweiz arbeiten, aber ihren Wohnsitz im Ausland haben.
  • Die Quellensteuer wird direkt vom Gehalt abgezogen und variiert je nach Kanton. Im Kanton Bern gelten spezifische Quellensteuersätze.

Besteuerung in Frankreich:

  • Frankreich hat ebenfalls das Recht, das weltweite Einkommen seiner Steuerresidenten zu besteuern. Da die Person ihren rechtlichen Wohnsitz in Frankreich hat, wird ihr gesamtes Einkommen, einschliesslich des in der Schweiz erzielten Einkommens, auch in Frankreich steuerpflichtig sein.
  • Allerdings sieht das DBA zwischen der Schweiz und Frankreich vor, dass Doppelbesteuerung vermieden wird. In der Regel wird das in der Schweiz versteuerte Einkommen in Frankrei...
Tolga T.
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