03. August 2020

Ist der Arbeitsvertrag nichtig?

Wir haben einen neuen Mitarbeiter angestellt per 1.5. aufgrund Corona konnte er allerdings seine Abschlussprüfungen nicht schreiben, diese wurden auf Juli verschoben.

Wir haben im Arbeitsvertrag als Funktion bereits diejenige eingetragen, welche er erworben hätte mit der erfolgreich bestandenen Prüfung.

Wie ist die Rechtslage? Ich ging davon aus, der Vertrag ist ungültig, aber nun meinte er, er habe den Vertrag unterschrieben und wir auch und es steht nichts im Vertrag, dass er die Prüfung hätte erfolgreich bestehen müssen.

Wer kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank für eure Unterstützung

3 Antworten

Akzeptiert durch Author

Wenn im Arbeitsvertrag nichts bezüglich "tritt nur bei bestandener Prüfung in Kraft" oder ähnlich steht, ist dieser auch nicht an das bestehen der Prüfung gebunden. Somit gilt der Vertrag.

Ich frage mich, ob es für die Ausübung der Funktion wesentlich ist, ob der MA die Prüfu...

Mireille B.
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Akzeptiert durch Author

Guten Tag

Das ist in der Tat ein Problem. Wenn im Arbeitsvertrag nicht steht, dass das Bestehen der Prüfung eine Bedingung für die Gültigkeit des Arbeitsvertrages ist, ist der Arbeitsvertrag auch ohne diese Prüfung gültig zustande gekommen. Über die im Vertrag genannte Funktion eine konkludent vereinbarte Bedingung zu konstruieren, ist schwierig aber nicht unmöglich. Insbesondere bei geschützten Berufsbezeichnungen (z.B. Rechtsanwalt) ist dies durchaus vorstellbar. Ich könnte mir eine solche Konstellation vorstellen, wenn z.B. eine Anwaltskanzlei einen Juristen als "Rechtsanwalt" einstellt, der kurz vor der Anwaltsprüfung steht und diese dann ...

Roy L.
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Der Mitarbeitende ist seit dem 1. Mai angestellt und ich gehe davon aus, dass er auch arbeitet. Da auch schon eine Lohnzahlung stattgefunden hat, ist der Vertrag rechtens.

Sobald ein Lohn bezahlt wurde und diese Zahlung ohne Kommentar angenommen wird, gilt die Abmachung als Stillschweigend angenommen. So zum Beispiel bei mündlichen Verträgen.

Ich denke auch, wie Mireille, dass er seinen Job macht,...

Peter Z.
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