Ist der Beginn von Kurzarbeit mit ausstehender Bewilligung zulässig?
Wir haben diese Woche den Antrag auf Kurzarbeit eingereicht mit Start am 1.4.2020. Dürfen wir am 1.4.2020 mit der Kurzarbeit überhaupt schon starten, auch wenn wir die Bewilligung noch nicht erhalten haben? Leider habe ich nirgends eine Information dazu gefunden?
2 Antworten
Die kurze Antwort ist: ja.
Wenn ihr Kurzarbeit mit dem Formular "Voranmeldung" beantragt habt, dann könnt ihr Kurzarbeit starten.
Kurzarbeit muss normalerweise 10 Tage im Voraus angekündigt werden. Neu gilt aber:
- "Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit (KAE) wird aufgehoben."
--> sh. Ausweitung und...
Ich hatte die selbe Situation und beim Amt im Kanton Bern angefragt. Sie haben gesa...