Ist die Lohnfortzahlung bei KH zu 100% geschuldet wenn die KTG von Beginn nur 80% zahlt?
Mitarbeiterin im 5. DJ, 2 Monate Krankschreibung. Im EAV wird die Berner Skala erwähnt und in einem weiteren Abschnitt Folgendes:
Der AG kann durch schriftliche Vereinbarung seine Lohnfortzahlungspflicht gemäss OR OR324a ablösen, indem er eine Versicherung für ein Taggeld von wenigstens 80% des Bruttolohnes abschliesst. Wird eine aufgeschobene Versicherung vereinbart, so hat der Arbeitgeber - soweit ein Anspruch des AN nach OR324a besteht - während der Aufschubzeit dieselben Leistungen wie das KTG zu erbringen.
Wie ist das zu verstehen? Gemäss Bernenskala hätte sie 3 Monate zu 100% Lohnfortzahlung. Wenn ich aber den anderen Abschnitt lese kann ich auch vestehen, dass wenn eine KTG vorhanden ist, diese in ihrem Fall ab Tag 1 giltet und sie somit ab Tag 1 nur 80% Lohn hat. Wäre das dann nicht eine Schlechterstellung gegenüber dem OR?
Danke für eure Hilfe!
1 Antwort
Eine KTG-Versicherung, die während 730 Tagen 80% des Lohnes bezahlt (meistens mit einer Wartefrist von 30 Tagen) gilt gemäss Bundesgericht als gleichwertige Lösung zur Lohnfortzahlungspflicht des AG, die das OR vorsieht. In Art. 324a Abs. 4 OR steht "Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann eine von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Regelung getroffen werden, wenn sie für den Arbeitnehmer mindestens gleichwertig ist."
Der Arbeitnehmer erhält zwar nic...