Ist die Vereinbarung eines Beschäftigungsgradwechsels ohne Unterschrift möglich?
Um den Aufwand der Erstellung von Vertragsänderungen zu reduzieren stellt sich die Frage, ob man BG-Änderungen auch nur durch einen digitalen Workflow mit Zustimmungsbuttons rechtssicher vereinbaren könnte?
Idee: MA stellt Antrag, VG genehmigt, HR genehmigt -> fertig. Alle bekommen elektronisches Formular als Bestätigung. (Antrag kann natürlich auch beim VG starten - MA genehmigt - HR genehmigt). keine digitale Signatur, nur Zustimmungsbuttons.
Liebe Juristen / und HR-Kollegen: geht das? Was muss ich ggf. im AV als Formulierung vorsehen, damit so ein digitaler WF später verhebt?
Danke für eure Gedanken dazu.
1 Antwort
Gemäss den gesetzlichen Regeln im Schweizerischen Obligationenrecht bedarf ein Einzelarbeitsvertrag zu seiner Gültigkeit grundsätzlich keiner besonderen Form. So kann er mündlich oder durch konkludentes Verhalten geschlossen oder abgeändert werden.
Oftmals wird im Arbeitsvertrag allerdings eine Klausel verwendet, wonach Änderungen des Arbeitsvertrags (z.B. Änderung des Beschäftigun...