20. Januar 2022

Kann das Taggeld mit dem Lohn verrechnet werden, wenn die Vers. es irrt. direkt dem AN ausbez. hat?

Wir haben einer Mitarbeiterin kündigen müssen. Da sie während der Kündigungsfrist krank geschrieben wurde, hat sich das Austrittsdatum nach hinten verschoben. Dummerweise hat der Broker der AXA das alte Austrittsdatum mitgeteilt. Diese hat nun die letzten zwei Taggelder (Nov./Dez.) direkt der AN ausbezahlt, wir aber gleichzeitig auch den (vollen) Lohn. Die Vers. möchte nun, dass wir das direkt untereinander verrechnen. Geht das? Akzeptiert die SVA, wenn wir das an die AN ausbez. Taggeld entsprechend vom Lohn abziehen? Und kriegt die AN keine Probleme bei der Steuern, weil sie das Ende Jahr ausbez. Taggeld nicht versteuert? Wir können es leider erst im neuen Jahr verrechnen. Vielen Dank für eure Hilfe.

1 Antwort

Natürlich ist es erlaubt, sogar richtig die Taggelder zu verrechnen.

Leider ist das am Jahresen passiert und Jahresend-Verrechnungen vorbei sind und Lohnausweise bereits erstellt sind.

Steuertech...

Cana K.
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