Kann ein Servicetechniker Arbeitgeberverzug geltend machen bei Jahresarbeitszeit?
GAV von der Swissmem unterstellt und im Hauseigenen Arbeitszeitreglement wird auf Jahresarbeitszeit verwiesen. Einsätze sind unterschiedlich, es gibt Tag mit 2h und Tage mit 14 h..... Jede Minute wird rapportier und erfasst. Der Servictechniker will uns seine Stunden die er aus der Minus-Gleitzeit nachgearbeitet hat für die Letzten 3 Jahre in “Rechnung” stellen obwohl wir einen Gleitzeitsaldo von ±100h allen MA gewähren.
2 Antworten
Ich würde diese Rechnung nicht akzeptieren. Wir führen bei uns auch eine Jahresarbeitszeit ein, auch aus dem selben Punkt wie ihr.
Solange der Mitarbeitende das Unternehmen nicht verlässt, sehe ich keinen Handlungsbedarf. Bei einem Austritt müsste der Arbeitnehmer belegen können, dass es sich um einen klaren Arbeitgeberverzug handelt. Ansonsten könnten die Stunden in Abzug gebracht werden. Wir sind in diesen Fällen oft kulant und streichen die Stunden mit dem Austritt (sofern nicht mutwillig Minusstunden generiert wurden).
Jedoch habe ich in der Vergangenheit ein paar interessante Aspekte von Juristen gelesen:
Eine Meinung ist,...
Wie immer gilt auch hier der Grundsatz “Arbeit gegen Lohn”.
Wenn er nicht gearbeitet hat, so ist auch kein Lohn geschuldet. (Minuszeiten). Wie vorher geschrieben, ist das im laufenden Arbeitsverhältnis kein Problem, bis zum Austritt.
Hier gilt dann wieder die Frage, ob ein Annahmeverzug vorliegt oder nicht. Ich empfehle wenn immer möglich sogenannte Fehlzeiten erfassen zu lassen. Somit ist sonnenklar, dass der Mitarbeitende gearbeitet hätte, wenn es denn Arbeit gegeben hätte. Die Fehlzeiten werden der Arbeit hinzugerechnet und er kommt so nicht ins Minus. Es...