12. März 2020
Kann ich eine Kündigungsfrist in der Schweiz am Tag der Kündigung starten (nicht Ende Monat)?
1 Antwort
Na ja, wenn es so vertraglich abgemacht wurde und die K'frist nicht unter einen Monat geht, so kann man das tun. Aber im Nachhinein sowas regeln zu wollen, wird wohl nicht gehen. Ich würde es nicht unterschreiben, wozu auch.
Gruss
Peter
Siehe OR
Art. 335c1G. Beendigung des Arbeitsverhältnisses / II. Unbefristetes Arbeitsverhältnis / 2. Kündigungsfristen / c. nach Ablauf der Probezeitc. nach Ablauf der Probezeit
1 Das Arbeitsverhältnis kann im erste...