Kann man bei kranken Kindern ohne Betreuung Freitage beanspruchen?
1 Antwort
Das Arbeitsgesetz sagt: «Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben.» Dabei ist es unerheblich, ob die Mutter oder irgendeine andere Person vorher schon die Betreuung übernommen hat.
Das heisst, es ist möglich, sofern beide Elternteile arbeiten, dass sowohl di...