14. Februar 2018

Kann man Mitarbeitende nach dem Austritt zwingen, ihr LinkedIn-Profil zu aktualisieren?

Situation A:

Ein ehemaliger Mitarbeitender hat 3 Monate nach seinem Austritt auf LinkedIn/xing noch seine Funktion beim alten Arbeitgeber als aktuelle Tätigkeit erfasst. Die Funktion ist aber bereits neu besetzt, auf LinkedIn gibt es nun also zwei "Leiter Finanzen der x-AG". Der neue Leiter Finanzen ist verärgert. Zudem sind Kunden und Geschäftspartner irritiert und es wirkt unprofessionell.

Situation B:

Ein neuer Mitarbeitender (mit viel Kundenkontakt) hat auf LinkedIn/xing immer noch den alten Arbeitgeber als aktuellen Arbeitgeber drin. Der neue Vorgesetzte ist verärgert. Zudem sind Kunden und Geschäftspartner irritiert und es wirkt unprofessionell.

  1. Was kann ich da als Arbeitgeber machen?
  2. Nach welcher Zeit?
  3. Darf ich freundlich bitten oder ist das schon eine Einmischung in private Angelegenheiten?
  4. Gibt es eine rechtliche Handhabe, so dass der (ex)Mitarbeiter eine Anpassung machen muss? Vertraglich/reglementarisch ist heute nichts vereinbart.
  5. Kann man das bei Anstellung schon regeln (z.B. "Anpassungspflicht" unterzeichnen lassen)? Würdet ihr das machen?

1 Antwort

Es gilt die Antwort meiner Kollegin, oben, zu berücksichtigen. Wenn der Ex-Mitarbeiter das korrekte Enddatum eingegeben hat, dann kann man ihm/ihr nichts vorwerfen. Zudem bin ich nicht der Meinung, dass man ihn verpflichten kann, explizit zu erwähnen, dass er "in between jobs" oder dergleichen ist, nur damit die oben von meiner Kollegin beschriebene Problematik behoben ist. Wenn der Mitarbeiter das korrekte Enddatum eingibt, verhält er sich m.E. nicht falsch. Vielmehr ist es eine "Problem" bzw. eine Frage der Einstellungen der LinkedIn-Plattform. Ich würde hier empfehlen, dass man sich mit diesem Anliegen an LinkedIn/Xing wendet.

Wenn aber der Mitarbeiter tatsächlich noch kein Enddatum eingegeben hat, und er sich damit immer noch als aktuellen Mitarbeiter ausgibt, dann gelten folgende Antworten:

  1. Was kann ich da als Arbeitgeber machen? --> Zuerst freundlich telefonisch bitten, dann schriftlich (mit Einschreiben) auffordern, dann klagen.
  2. Nach welcher Zeit? --> Die erste telefonische Kontaktaufnahme kann m.E. schon frühzeitige, das heisst, nach 2 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen.
  3. Darf ich freundlich bitten oder ist d...
Caroline K.
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