Karenztage Formulierung Personalreglement?
Guten Tag
Wir überlegen uns im Personalreglement die Rubrik “Lohnfortzahlung bei Krankheit” anzupassen. (Wir haben eine KTG-Versicherung für 720 Tage)
Und zwar dass die 1. Kranheitstag auf Ferien oder Überstunden gebucht wird. Kann mir jemand weiterhelfen mit der rechtssicheren Formulierung? Und wie sind eure Erfahrungen damit?
Kann/darf diese Regelung auch bei befristeten Verträgen (Praktikanten, Lernenden) umgesetzt werden?
Ist dies auch durchsetzbar bei Abwesenheit in Folge Kranheit des eigenen Kindes (Betreuungspflicht)?
Vielen Dank für eure Meinungen.
1 Antwort
Das dürft ihr so - weil ungesetzlich - nicht tun!
Auszug Koordination Schweiz:
Wird die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers durch eine Krankentaggeldversicherung gelöst/ersetzt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich - mit Ausnahme der Lohnfortzahlung während der Wartefrist des Krankentaggeldversicherers - von ...