10. November 2022

Karrenzzahlung bei Konkurrenzverbot?

Wir haben den Fall, dass wir einem Kadermitarbeitenden eine sogenannte Karrenzahlung entrichten. Meine Frage ist nun, wie man das am schlauesten anstellt, da der Mitarbeitende im SAP HR ja ausgetreten ist. Und wenn man ihn nun neu erfassen würde, wäre diese Zahlung sozialleistungs- und steuerpflichtig. Obwohl es ja kein Lohn darstellt.

Nun bin ich gespannt.... Wer hatte das schon und wie könnte die SAP Lösung aussehen.

Vielen Dank

1 Antwort

Wir haben uns für folgende Lösung entschieden:

MA wird einen Tag nach Austritt wieder angestellt, denn nur so kann man auch was über die Jahresgrenze hinweg via SAP auszahlen.

Pensum 1% und über wiederkehrende Zahlung eine Lohnart “Karrenzzahlung”, welche nicht aliquotiert wird. Die LA ist AHV und Steuerpflichtig, aber nicht UVG und BVG pflichtig. Im Steueri...

Peter Z.
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