Keine Kurzarbeitsentschädigung ab Kündigung?
Ab wann kriegt man als Arbeitgeber keine Kurzarbeitsentschädiung (KAE) mehr? Sobald jemand gekündigt hat oder wir als Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen haben? Oder erst wenn die Kündigungsfrist anfängt?
Z.B.: MA kündigt am 17. Mai:
* keine KAE ab 17. Mai oder
keine KAE ab 1. Juni (wann die Kündigungsfrist anfängt zu laufen?)
3 Antworten
Ich würde auf ein ähnliches Thema verweisen, das Roy L. beantwortet hat.
Danke Ralf M. für den Hinweis. Es ist wie Linda schreibt. Da die Kündigungsfrist vom Ende des Arbeitsverhältnisses zurück gerechnet wird, läuft sie erst ab dem 1. Juni und ab dann muss der AG 100% des Lohnes be...
Wir haben bei Mitarbeitenden die im gekündigten Arbeitsverhältnis sind, jeweils ab dem Zeitpunkt, wo die ordentliche Kündigungsfrist zu laufen beginnt keine KAE mehr abgerechnet.
Für mich macht es keinen sinn bereits vor dem Start der orden...