17. Oktober 2021

Keine Rückkehr am Arbeitsplatz nach Schwangerschaft / Lohnabzug?

ich beschäftige mich aktuell mit den folgenden Sachverhalt:

Eine Mitarbeiterin, die bereits vor ihrer Schwangerschaft zwei Monate krank war, weiterhin krank ist. Vor Ihrer Niederkunft teilte sie uns mit, dass sie nach der Mutterschaftsurlaub das gleiche Pensum (100%) behalte und sie wieder bei uns arbeiten wolle. Nun ist es so, dass diese Abmachung mit den jeweiligen VG nur mündlich besprochen wurde und wir im HR nichts schriftliches haben. nun ist es so, dass unser Personalreglement während des Mutterschaftsurlaubs bis 16 Wochen den Lohn zu 100% ausrichtet, aber nur wenn die Mitarbeiterin wieder zur Arbeit kommt und das Pensum behält. Der VG hat entschlossen, der Mitarbeiterin nur den Lohn der ihr zusteht auszahlt dh. 80% und nicht 100% wie im Personalreglement steht. Der Grund sei, dass sie nicht wie abgemacht die Arbeit aufgenommen hat dh. 100% und zudem sei sie weiterhin krank geschrieben. Wie gesagt, wir haben nichts schriftliches und der Mitarbeiterin wurde auch keinen neuen Vertrag ausgestellt somit ist ihr Pensum nach wie vor 100%. Nun wurde ihr der Lohn rückwirkend 20% reduziert. Dies hat natürlich zu diskussionen geführt. Zudem hat die Mitarbeiterin bedroht rechtlich schritte einzuleiten, da sie weiterhin einen Vertrag zu 100% hat und die Reduktion des Lohn sei ungerechtfertigt. Was meint ihr dazu? Es möchte nochmals erwähnen, dass die Mitarbeitern seit anfangs Jahr ständig krank war und vor der Niederkunft, der im Mai war bereits mehrmals wegen Schwangerschaftsbeschwerden krank war. Der VG meinte, die Reduktion sei gerechtfertigt, das sie ihr Pensum nicht wie abgemacht angetreten hat und deshalb gehen wir gemäss Personalreglement vor, dh. 20% Reduktion. Die MA wurde nur per E-Mail informiert.

Darf ich um eure Meinung bitten? Ich denke, dass unseres Vorgehen nicht korrekt ist. Wir haben der MA keinen neuen Vertrag ausgestellt und auch keine Änderungskündigung vorgelegt. Wir hätten das ja so oder so nicht tu können, da die MA nach der Niederkunft auch einen Kündigungsschutz hat, bzw. Sperrfristen, die wir einhalten müssen. Es handelt sich wieder um 90 Tagen Sperrfristen.....

Danke

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Sie ist also nach der Niederkunft und dem Abschluss des Mutterschaftsurlaubes infolge Krankheit nicht zur Arbeit gekommen und hat ein Arztzeugnis abgegeben.

Da sie keine Vertragsanpassung erhalten hat, ist sie nun zu 100% krank. Nicht 80% oder sonstwas.

Somit war der Abzug von 20% Lohn nicht gerechtfertigt und sollte sofort nachbezahlt werden.

Separat davon müsste die häufige Erkrankung angeschaut werden. Schicke sie zu einem Vertrauensarzt und lasse ihn das beurteilen. Im Weiteren würde ich bei Vorliegen einer Krankentaggeldversicherung diese einschalten (was wohl inzwischen sowieso passiert ist). Denn ein C...

Peter Z.
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