Kettenvertag?
Wir haben einen Befristeten Vertag, welcher heute zu Ende geht. Nun möchten wir diesen Vertrag nochmals bis Ende Dezember 2020 (mit Option auf eine weitere Vertragsverlängerung) aufsetzen. Der dritte befristeter Vertrag (sprich ab Januar 2021, sofern das überhaupt dann in Frage käme) wäre ja ein Kettenarbeitsvertrag?
3 Antworten
So pauschal kann man das nicht sagen. Als Kettenvertrag gilt die Verlängerung nur, wenn es dafür keinen sachlichen Grund gibt. Ein solcher liegt etwa vor, wenn ein Projekt noch nicht abgeschlossen ist und dementsprechend der...
Marc hat in einem Kommentar das RAV kurz erwähnt. Ich finde dies einen wichtigen Faktor. Wenn sich der Arbeitsinhalt bzw. die Stelle von Verlängerung zu Verlängerung nicht verändert erachtet es das RAV bei der 3. Verlängerung als Kettenarbeitsvertrag. Sollte der...
Die Kettenverträge wurden vor langer Zeit moniert, weil diese dazu dienten die Aufnahme in die Pensionskasse zu verhindern. Die Aufnahme ist so geregelt, dass man nicht in die PK muss, wenn der Vertrag auf längstens drei Monate abgeschlossen wurde.
Es ist aber so, dass die Aufnahme ab diesem Zeitpunkt erfolgen muss, sobald klar ist das der Vertrag länger als drei Monate daue...