Kinderzulage pro rata?
Ist das korrekt, dass wenn ein Kind z.B. 14.09. auf die Welt kommt, die Zulage pro rata ausbezahlt wird, d.h. vom 14.-30.09.?
Wir bekommen keine Verfügung von der SVA, da wir bei einer anderen FAK angeschlossen sind und wir selber entscheiden müssen, ob Zulage ja oder nein.
1 Antwort
Unsere SVA (Aargau) bezahl...
Gemäss FamZG, Art. 3 werden Kinderzulagen vom Beginn des Geburtsmonat des Kindes ausgerichtet. Prorata werden...