01. September 2022

Kinderzulage pro rata?

Ist das korrekt, dass wenn ein Kind z.B. 14.09. auf die Welt kommt, die Zulage pro rata ausbezahlt wird, d.h. vom 14.-30.09.?

Wir bekommen keine Verfügung von der SVA, da wir bei einer anderen FAK angeschlossen sind und wir selber entscheiden müssen, ob Zulage ja oder nein.

1 Antwort

Unsere SVA (Aargau) bezahl...

Reto L.
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Gemäss FamZG, Art. 3 werden Kinderzulagen vom Beginn des Geburtsmonat des Kindes ausgerichtet. Prorata werden...

Cana K.
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