Kompensation bei Überstundenausschluss im Vertrag?
Wenn vertraglich die Überstunden im vereinbarten Lohn enthalten sind und nicht mit Geld oder Freizeit ausgeglichen werden können, darf dann der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit so gestalten, dass er Mehrstunden abbaut? Oder ist er verpflichtet bis zu Höchstarbeitszeit dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen?
1 Antwort
Wenn gültig schriftlich vereinbart wurde, dass Überstunden weder finanziell noch zeitlich ausgeglichen werden können (Art. 321c Abs. 3), sondern mit dem Grundlohn abgegolten sind, dann darf nicht kompensiert werden.
Er ist nicht verpflichtet, bis zur Höchstarbeitszeit (Art. 9 Abs. 1 ArG) dem Arbeitgeber zur ...