Konkurrenzverbot?
Eine Kandidatin von mir "einfache" Kaufmännisch Angestellte in einem ländlichen Betrieb mit befristetem Vertrag hat ein Konkurrenzverbot in ihrem Vertrag:
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach Beendigung des Arbeitsverh. auf jede die Arbeitgeberin konkurrenzierende selbständige oder unselbständige Tätigkeit sowie die Beteiligung an einem Konkurrenzunternehmen der Arbeitgeberin zu verzichten. Dieses Verbot gilt während zwei Jahre für das Gebiet des Kantons xy. Verletzung dieses Konkurrenzverbots: 6 Monatslöhne Konventionalstrafe.
Erwähnenswert, es handelt sich um ein Kanalreinigungsernehmen und sie ist einfache Angestellte, etwas Admin, etwas Buha, was halt so anfällt.
Ist so etwas überhaupt haltbar, resp. durchsetzbar?
1 Antwort
Spannende Frage!
Wir kennen ja alle die Voraussetzungen für ein gültiges nachvertragliches Konkurrenzverbot und wissen, dass ein solches bei Kündigung des AG i.d.R. automatisch dahinfällt. Was aber bei befristeten Arbeitsverträgen?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass das nachvertragliche Konkurrenzverbot auch bei befristeten Arbeitsverträgen gültig vereinbart werden kann. Jedoch ist hier das Geheimhaltungsinteresse des AG besonders sorgfältig zu prüfen, da befristete Arbeitsverträge naturgemäss wohl eher kürzer dauern. Damit ist einerseits die zu schützende Einsicht in Kundenkreis, Finanzen etc. limitiert, andererseits stellt nach einem ...