Können AHV und Pensionskasse Verluste an einem Mitarbeiter vom Arbeitgeber einbezahlt werden ?
Ein Mitarbeiter ist 61 Jahre alt und arbeitet zur Zeit 80%. Ab dem 63 Lebenjahr möchte er sein Pensum auf 50%/60% reduzieren. Wir sind nun an der Abklärung wie hoch die Verluste in der PK und AHV bezüglich Altersrente aufgrund der Pensumreduktion sind.
Desweiteren sind wir in Abklärung, ob wir als Arbeitgeber den entstehenden Verlust ihm vergüten können.
Hatte jemand bereits einen solchen Fall?
Falls ja, wurde das in Form einer Abfindungsentschädigung verfügtet oder direkt in die PK / AHV einbezahlt? Gibt es was bestimmtes zu beachten?
Danke für eine Rückmeldung und die Unterstützung.
1 Antwort
Wir hatten schon einmal einen ähnlichen Fall. Vor der Pensionierung Pensum reduziert und dann 1 Jahr früher in Rente. AN erhielt aufgrund seiner Kaderstellung die volle Rentenleistung von uns finanziert. Das wurde mit einer freiwilligen Ei...