20. Juli 2020

Können Kaderfachleute Überstunden kompensieren, wenn es vertraglich wegbedingt wurde?

Kann ein Mitarbeiter, welcher gemäss Vertrag Fachkader ist, Überstunden aufschreiben und mit Freizeit kompensieren? Im Arbeitsvertrag steht, dass Mitglieder des Kaders keinen Anspruch auf Kompensation und/oder Vergütung der Überstunden haben. Im Reglement steht ebenfalls

dass für Kadermitglieder Überstunden, die während normalen Arbeitstagen geleistet

werden, pauschal mit dem Salär abgegolten sind und weder separat entschädigt, noch können diese kompensiert werden. (Wir haben noch ein manuelles Zeiterfassungssystem, wo die Mitarbeiter ihre Überstunden und Absenzen eintragen.) Gibt es einen Unterschied zwischen der Behandlung von Teilzeit-Kaderangestellten und Vollzeit-Kaderangestellten? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Überstunden können - nicht so wie die Überzeit, wo das verboten ist - vertraglich wegbedungen werden. Das ist bei euch geschehen, somit darf der Kadermitarbeiter keinen Kompensation tätigen.

Bei Teilzeit ist das immer so eine Sache... ich regle das meistens so dass die über die vertragliche Arbeitszeit geleistet Zeit Mehrstun...

Peter Z.
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Ich wäre da nicht so absolut wie Peter. Grundsätzlich hat er recht - es ist zulässig, mit leitenden Angestellten den Anspruch auf Überstundenentschädigung schriftlich wegzubedingen. Das generelle Ausschliessen der (zeitlichen) Kompensation von Mehrstunden allerdings erachte ich als heikel.

Das Bundesgericht hat bisher keine einheitliche Definition des "leitenden Angestellten" entwickelt. Aus dem blossen Begriff "Fachkader" kann nicht sicher abgeleitet werden, welche Entscheidbefugnisse er/sie hat und ob der AN rechtlich als leitender Angestellter zu betrachen ist. Gemäss Lehre & Rechtsprechung handelt es sich (nur) dann um einen leitenden Angestellten, wenn er/sie in die Entscheidungen des Gesamtunternehmens eingebunden ist. Das wäre von Fall zu Fall nach den tatsächlichen Verhältnissen (und nicht anhand der Stellenbeschreibung) zu prüfen.

(Echte) Leitende Angestellte verfügen über Zeitautonomie. *lächel* Im ...

Marc F.
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