Konsequenzen bei Lohnaufschiebung (Wunsch des MA)?
Welche Konsequenzen haben wir als Arbeitgeber bei folgendem Fall zu befürchten:
Der Mitarbeiter möchte maximal CHF 800 brutto pro Monat erhalten, da er sonst für den bäuerlichen Heimbetrieb keine Zahlungen mehr erhält. Er ist im Stundenlohn angestellt und würde in Wahrheit einiges mehr als diese 800 Franken verdienen. Dies gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren.
Können wir die “Mehrstunden” (also die Stunden, mit denen er über 800 Franken kommt), 2 Jahre lang nach hinten schieben und dann nach Ablauf der 2 Jahre auszahlen? Worauf müssen wir hier besonderes Augenmerk legen und welche rechtlichen Konsequenzen kann dies haben? Wie oben erwähnt, ist dies der Wunsch des Mitarbeiters.
Vielen Danke bereits für die Hilfe
1 Antwort
Jemanden im Stundenlohn anzustellen ist nur sinnvoll, wenn man den ungefähren Beschäftigungsgrad aufgrund hoher Schwankungen und unregelmässiger Einsätze nicht abschätzen und daher nicht vertraglich vereinbaren kann (meist Arbeit auf Abruf). Mehr zum Thema Stundenlohn: https://www.bod.ch/buchshop/der-stundenlohn-rechtliches-und-rechnerisches-ronald-biefer-9783756292622
Die Zahlungsfrist des Lohnes (Monats- oder Stundenlohn) darf nicht über einen Monat ausgedehnt werden (Art. 323 Abs. 1 OR). Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, gilt das Monatsende als Zahlungstermin.
Im vorliegenden Fall kann ein Monatslohn von CHF 800 vereinbart werden (der entsprechende, vertraglich zu vereinbarende Beschäftigungsgrad ergibt sich aus dem für die Tätigkeit üblicherweise bezahlten Vollzeit-Monatslohn; z.B. ein 15-%-Pensum).
Ebenfalls kann schriftlich ve...