Kraftstoffverbrauch während der Kündigungsfrist
Einer unserer Mitarbeiter ist seit dem 6. März freigestellt. Er hat eine 3-monatige Kündigungsfrist erhalten, die bis Ende Juni läuft. Er kann seinen Firmenwagen weiterhin benutzen, aber ich habe festgestellt, dass der Kraftstoffverbrauch im März höher ist als im Januar oder Februar. Normalerweise rechnen wir für die Berechnung des Privatverbrauchs 0,9% zum Gehalt hinzu, um die Sozialabzüge zu berechnen, und ziehen sie dann am Ende wieder ab. Wäre es rechtens, die Berechnung zu ändern und die 0,9% von April bis Juni von seinem Gehalt abzuziehen (ohne sie zum Gehalt hinzuzufügen), da das Auto jetzt nur noch privat genutzt wird?
1 Antwort
Ich denke da verwechselt du etwas. Die 0.9% sind eine Sache, so dass der Geschäftswagenbesitzer für die Privatnutzung Steuern und Sozialleistungen abführen muss. Somit ist euer bisheriges Verarbeiten korrekt.
Die zweite Sache ist die Mehrkilometer. Normalerweise werden nur Ferienfahrten ausgeklammert und hierfür dürfen die GW Nutzer keine Spese...