12. Dezember 2024

Krankentaggeld inkl. Familienzulagen - wie auszahlen?

Unsere Versicherung entrichtet 80% Taggeld auf den AHV-Lohn inkl. Kinderzulagen. Das Taggeld erhalten wir oftmals einen Monat zu spät. Aus diesem Grund korrigieren wir den Lohn bereits im laufenden Monat auf 80%. Die Kinderzulagen werden aber normal entrichtet (erhalten wir ja auch von der Ausgleichskasse und leiten diese nur weiter).
Wenn das Taggeld eingetroffen ist, buchen wir dieses im Folgemonat ein und gleichzeitig wird es mit “Leistungen Dritter” wieder ausgebucht für die Korrektur der Sozialversicherungsbeiträge.
Dieses Taggeld ist aber aufgrund der einberechneten FamZ höher als die 80% Lohn, welche wir im Vormonat bereits geleistet haben.
Müssten wir die Differenz von unserem Abzug: -20% Lohn und die 80% Taggeld dem MA auszahlen? Dann erhält er aber FamZ entschädigt, welche er bereits vollständig erhalten hat?
Oder dürfen wir diesen Teil behalten, weil die Lohnfortzahlung mit 80% abgegolten ist und wir die FamZ bereits vollumfänglich entrichtet haben?

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Guten Tag

Ja, der Differenzbetrag darf im Unternehmen verbleiben, weil:

• Sie dem Mitarbeitenden den 80 %-Lohn korrekt und zeitnah auszahlen,

• Die FamZ bereits direkt oder über Sie vollständig an den Mitarbeitenden ausgerichtet werden, und

• Das KTG nicht dazu dient, FamZ doppelt auszuzahlen.

Es ist üblich, dass Unternehmen in solchen Fällen die Differenz zwischen dem berechneten KTG (inkl. FamZ) und dem vorgeleisteten Lohn b...

Stefanie A.
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Schaut mal unter Nettolohnausgleich nach, da wird es erklärt. Und ja, ihr erfüllt die Bedingungen dafür.

Euer Vorgehen selber finde ich eher kompliziert, wie ihr das macht. Könnt ihr nicht den Lohn normal zahlen und wenn dann KTG kommt, dieses rückabwickeln? Nicht alle Lohnsysteme beherrsche...

Peter Z.
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