31. Juli 2018

Krankentaggeldversicherung und die Fortzahlung der PK Beiträge auch nach Kündigung?

Guten Tag

Folgender Fall (betroffene Person im privaten Umfeld):

MA seit Nov 17 arbeitsunfähig. Krankentaggeld 80 % seit dem 1. Tag. Nach dem 6. Monat hat zudem die Swisslife die PK Beiträge seitens MA übernommen. E Juni wurde dem MA - nach Abwarten der ges. Sperrfrist - per E September gekündigt. Faktisch ist vorliegende Person per 1.10. arbeitslos aber immer noch 100 % arbeitsunfähig.

Nun folgende Frage: Weiss jemand, ob die Krankentaggeld Versicherung und die Versicherung für Übernahme der PK Beiträge bei Krankheit auch nach Kündigung (nach Abwarten der ordentlichen Sperrfrist) weiter bezahlt? Die Police läuft ja über den Arbeitgeber, somit frage ich mich wie das läuft, wenn ein MA dann effektiv arbeitslos ist? Geht dies dann via RAV?

Besten Dank für Eure Antworten.

1 Antwort

Zu KTG:

in der Regel sind diese so ausgelegt, dass bei vollzogener Kündigung die KTG Tagessätze durch die Versicherung direkt weiterbezahlt werden. Sollte der AG bisher auf 100% aufgefüllt haben, so entfällt das nach Austritt. KTG zahlt bis die Grenze für die IV erreicht ist (720 Tage). Dann zahlen IV und PK eine Rente...

Zu PK: mir ist keine Firma bekannt, welche der MA nach dem Austritt in der PK verbleiben könnte. Somit sind auch keine Prämien mehr zu bezahlen. Der MA bekommt eine Freizügigkeitspol...

Peter Z.
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