Krankheit und Kündigung?
Unsere MA sind im ersten Jahr infolge Krankheit nicht kündbar. Eine MA ist seit Oktober 2021 krankfeschrieben, daher erst per Ende Oktober kündbar. Nun wollen wir bereits Ende Juni für Ende Oktober der MA kündigen, da sie schon seit einiger Zeit in einer psychiatrischen Klinik ist und wir davon ausgehen, dass bei Empfang der Kundigung bereits ein Auffangnetz vorhanden wäre. Dürfen wir das überhaupt? Sollen wir vorher die MA über unsere Schritte informieren? Was riskieren wir? Ist das moralisch vertretbar? Danke für eure Antwort
1 Antwort
Wow - ihr habt ein sehr soziales Mitarbeiterreglement!
Warum wollt ihr bereits jetzt künden, wenn ihr wisst, dass ihr bis Ende Oktober nicht künden dürf...