Krankschreibung nach Massenentlassung - Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit? Umgang Sperrfrist?
Ich hatte gerade einen Gedanken und fragte mich, nur rein theoretisch, wenn Mitarbeitern aufgrund einer bswp. Massenentlassung leider gekündigt werden müsste und diese sich dann aufgrund der Situation krank schreiben liessen, gilt dies dann als "Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit" und würde dann dadurch die gesetzliche Sperrfrist (Art. 336c OR) eigentlich entfallen? Oder ist dem nicht so, da es hier beider seits "bestcase-szenario" wäre, wenn der oder die Mitarbeiter/In asap eine neue Stelle erhielte? Solch eine Siuation ist ja an sich schon sehr challenging und kritisch für alle Parteien. Vielen Dank
1 Antwort
Wer behauptet, krankheitsbedingt arbeitsunfähig zu sein, muss dies belegen. Meist geschieht dies durch Arztzeugnisse. Wird darin nicht attestiert, dass die Arbeitsunfähigkeit arbeitsplatzbezogen ist (und der gekündigte Arbeitnehmer wird wohl nicht darauf drängen, da die Sperrfrist ihn schützt), kann man auch nicht davon ausgehen. Auch kann man nicht in jedem Fall automatisch davon ausgehen, dass die Krankschre...