KTG einreichen trotz Kündigung mit Freistellung?
Lieber HR Cosmos
Folgender Sachverhalt: MA wurde im Krankenschein nach Ablauf der Sperrfrist gekündigt mit sofortiger Freistellung , somit alles okay soweit. Für den Mitarbeiter beziehen wir KTG. Offizielles Arbeitsverhältnis endet Ende des Monats. Es ist doch richtig, dass ich trotz Freistellung weiterhin KTG beziehen kann, wenn der Mitarbeiter weiterhin krankgeschrieben ist?
Danke und liebe Grüsse
1 Antwort
Ja, es ist richtig. Arbeitgeber darf Lohnersatz für Arbeitsunfähigkeiten kassieren solange Lohnzahlungen gewährleistet sind. Auch Lohnkürzungen wenn die Lohnfortzahlungspflichten abgelaufen sind sind erlaubt.
Mitarbeiter ist nur von der Arbeit f...