15. Januar 2021

KTG und IV - Rente ?

Wir haben eine KTG Versicherung für unsere MA abgeschlossen gem. VVG. Diese zahlt ab dem 31. Tag 80 % des Lohnes für 730 Tage. Die Versicherung ist nicht neu. Gemäss AVB werden jedoch nur 90 Taggelder bezahlen, wenn jemand eine Teil-IV-Rente bezieht und aufgrund des selben Leidens wieder arbeitsunfähig wird. Wir zahlen unseren MA jeweils ab dem 31. Tag nur noch das Taggeld aus und leisten für die ersten 30 Tage 100 % LFZ. Wie verhält sich diese Situation rechtlich bezüglich der LFZ. Müssen wir als Arbeitgeber aufgrund dieses Vorbehaltes von 90 Taggeldern die LFZ gemäss Berner Skalen zahlen? Falls ja, dürfen dann diese 90 Taggelder mit 80 % Lohn für uns angerechnet werden? Diese Situation hatten wir letztes Jahr so gelöst. Nun hat diese MA erneut einen Ausfall aus dem selben Grund. Die Versicherung hat diese 90 Taggelder bereits im 2020 geleistet und das neue Dienstjahr von ihr hat noch nicht begonnen. Es käme also zu keiner LFZ mehr. Ist dies Arbeitsrechtlich korrekt?

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Lohnanspruch gemäss Anstellungsreglement oder Berner Skala.

Falls aufgebraucht ist (Dienstjahr massgebend) ensteht Lohnkürzung, dieser wird mit Leistungen der Kranakentagversicherer ersetzt. Anspruch auf Krenkentaggeld mit Krankentaggeldversicherer abklären, wenn keine Anspruch au...

Cana K.
0 Bewertungen
Akzeptiert durch Author

Zuerst ein paar Fragen, bevor eine Antwort möglich wird.

  • Dienstjahre sind wichtig für Sperrfristberechnungen. KTG Leistungen sollten sich nach Kalenderjahr bemessen. Ist das nicht so bei euch?
  • KTG ersetzt die Lohnfortzahlungspflicht, wenn sie über alles gesehen eine Verbesserung darstellt. Es muss nun geprüft werden, ob die Berner Skala nicht schon durch die KTG Zahlungen (besser, weil länger) aufgehoben ist. Wie lange ist sie schon a...
Peter Z.
1 Bewertung

Schließen