KTG zwischen zwei Arbeitgebern bei Stellenwechsel?
Ein MA wird Ende September unsere Firma verlassen. Von Juli bis September reduziert er bei uns sein Pensum auf 20% um bei der neuen Stelle bereits einzusteigen. Beide Arbeitgeber haben eine KTG (dieselbe).
1) Was passiert, falls zwischen jetzt und September der Mitarbeiter krank wird ? Ich gehe davon aus, dass unsere KTG die Leistungen auf das aktuelle %-Pensum ausrichtet, was aber beim anderen Arbeitgeber ?
2) Übernimmt eine KTG für einen neuen MA Leistungen für eine bestehende Krankheit ?
3) Kann sich der Mitarbeiter zusätzlich “schützen” ?
Danke für eure Unterstützung.
2 Antworten
Zu
- Meines Wissens hat die KTG Versicherung ein Minmalpensum von 25% als Voraussetzung. Somit wären die 20% nicht versicherbar. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Habe bei Frau Google nichts dazu gefunden.
Was beim anderen AG passiert, geht euch nichts an. - Und nein, eine KTG übernimmt keine Leistun...
Versichert sind nur die 20% Leistungen. Bei Krankheit machen die beide AG eigene Meldung und erhalten entsorechende Ta...