Künden während dem unbezahlten Urlaub?
Wenn ich einem MA die Kündigung ausspreche während des unbezahlten Urlaubs und diese ist zustellbar gilt diese ab sofort oder zählt diese erst Ende des unbezahlten Urlaubs?
2 Antworten
In Ergänzung: Die Kündigungsfrist dient dazu, dass der Arbeitnehmer Zeit hat, sich eine neue Stelle zu suchen. Wenn der Arbeitnehmer während/wegen des unbezahlten Urlaubs keine Möglichkeit hat, eine Stelle zu suchen (z.B. Auslandaufenthalt, Sc...
Das Arbeitsverhältnis ruht während dem Unbez. Urlaub. Aber es ist natürlich kündbar und wie du richtig schreibst, muss die Kündigung zustellbar sein, damit sie wirksam wird.
Dann ist der normale Ablauf anzuwenden, sprich die Kündigungsfrist wird aktiv. Wenn auch keine Lohnzahlungen erfolgen, da ja UbU vorliegt.
Ob der MA den UbU abbrechen und die Arbeitsübergabe an einen Nachfolger oder sons...