Kundenbesuch / Anreise am Sonntag?
Ein paar unserer Mitarbeiter möchten unseren Kunden in Frankreich besuchen. Da sie 600 km Fahrtweg haben und am Montagmorgen dort sein müssen, möchten sie bereits am Sonntag anreisen. Nun habe ich folgende Fragen:
- Muss ich nur den 50% Zeitzuschlag berücksichtigen, oder ist hier auch etwas auszuahlen?
- Ich hoffe mal, dass das von der bewilligungspflichtigen Sonntagsarbeit ausgenommen ist, oder?
- Und ich vermute es ist eine Entsendung nach Frankreich notwendig, oder?
- Muss ich sonst noch etwas beachten?
Danke für Tipps und Tricks!
2 Antworten
Hallo
Die Mitarbeiter die nur Anreisen kriegen die normale Zeit da Sie ja nur anre...
Es gibt keinen gesetzlichen “50 % Zeitzuschlag”. Gemeint ist wahrscheinlich der Lohnzuschlag von 50 % für vorübergehende Sonntagsarbeit (Art. 19 Abs. 3 ArG).
Die Wegzeit, die länger als der übliche Arbeitsweg dauert, glit als Arbeitszeit (Art. 13 Abs. 2 ArGV1). Dies allerdings nur für die in der Schweiz zurückgelegte Wegzeit (Art. 13 Abs. 3bis ArGV1), weil das Arbeitsgesetz nur in der Schweiz gilt. Der Lohnzuschlag ist entsprechend auszuzahlen.
Dienstreisen ins Ausland sind bezüglich Nacht-/Sonntagsarbeit bewilligungsfrei: “Findet ...