Kündigung am Samstag 01.04.23?
Ein Mitarbeiter ist bis zum 31.03.2023 krankgeschrieben (Augen OP oder Laser) - war aber gestern an einem Vorstellungsgespräch. Es war mündlich vereinbart, dass er noch im März selber kündigen würde. Dürfen wir ihm am SA 01.04.23 per Post und Einschreiben kündigen (er hat einen Monat Kündigungsfrist) - was ist, wenn er am Mo. 03.04.23 ein verlängertes Arztzeugnis schickt, datiert auf dem 01.04.23, ist die Kündigung dann nichtig? Besten Dank
1 Antwort
ist der MA dann per 01.04.2023 arbeitsfähig? oder ist die Sperrfrist vorbei? habt ihr jeweils Kündigungen auf Ende Monat?...