16. April 2020

Kündigung aussprechen bei div. aneinanderhängenden Absenzen?

Der Fall:
Mitarbeiter im 10. Dienstjahr / LFZ 4 Monate
Sperrfrist gemäss OR 180 Tage
Krank von 23.10.2019-29.02.2020
BU am 02.03.2020 mit AZ von 02.-06.03 / 11.-13.03. / 18.03.-05.04.
Per wann kann die Kündigung ausgesprochen werden? Und gehe ich richtig in der Annahme, dass erst bei Aussprache der Kündigung die Sperrfrist von 180 Tagen zu laufen beginnt? (vorausgesetzt er bringt dann wieder ein AZ)
LFZ beginnt mit Wechsel von Krank zu Unfall erneut, korrekt?
Danke vielmals

1 Antwort

Der AN ist nicht mehr unverschuldet arbeitsunfähig. Dementsprechend greift Art. 366c OR nicht und Sie sind frei, jederzeit die Kündigung aussprechen. "Schlimmstenfalls" erstreckt sich die Kündigungsfrist durch neue Krankheiten oder Unfälle.

Lohnfortzahlungspflichten (LFZ) und Erstreckung des Arbeitsverhältnisses sind unabhängige Geschichten. Sie müssen nicht parallel laufen! Der AN sollte deshalb - ungeachtet ober er einen Betriebsunfall hatte oder krank war, von ihnen fortgesetzt den versicherten Lohn erhalten.

Die 180-tägige (Achtung: nicht Ar...

Marc F.
4 Bewertungen

Schließen