09. Januar 2020

Kündigung durch AG mit falschem Enddatum (Jahreszahl) ungültig?

Wir haben diesen Dezember eine Kündigung ausgestellt mit dem Satz:“hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis per 31.01.2019.“ Korrekt wäre natürlich per 31.01.2020. Hat das Auswirkungen auf die Kündigung? Danke für eure Inputs.

1 Antwort

Meines Erachtens ist die Kündigung rechtsgültig.

Wir wissen alle, dass eine Kündigung eine "einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung ist." Auch mit falschem Datum ist jedem klar, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollten. Sie hätten auch kein Datum hinschreiben können - aus dem Arbe...

Marc F.
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