26. Februar 2021

Kündigung, Freistellung, dann AUF, Ferienanspruch?

Einem Mitarbeiter wurde gemäss vertraglichen Vorgaben zum 31.10 gekündigt mit Freistellung unter Anrechnung des noch zustehenden Ferienguthabens. Mitarbeiter reicht im Oktober AUF ein. Kündigung verschiebt sich somit auf 30. November. Was passiert mit dem Ferienanspruch (2 Tage) für diesen Monat unter Berücksichtigung der bereits schriftlich fixierten Freistellung unter Anrechnung des Restferienguthabens? Fallen diese 2 Tage unter die Freistellung oder müssen sie ausgezahlt werden?

Im Voraus bereits Vielen Dank

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Ferienanspruch entsteht durch Arbeit. Da die Person Krank war und nicht gearbeitet hat, könnt ihr die zwei Ferientage ignorieren.

Natürlich hättet ihr dem Mitarbeiter schreiben können, dass durch die Krankheit sich der Austritt auf Ende November verschieben wird und die neuen Ferientage damit gleichermassen kompensiert werden müssen. Es wäre zu prüfen, wie der Anteil Ferien zum Anteil Freistellung ist. War...

Peter Z.
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Wenn Ferienguthaben höcher sind als Freistellungstage, Bestättigung über Verlängerung der Kündigungsfrist in so ein Form Schreiben:

Wir beziehen uns auf die ordentliche Kündigung vom (Datum) per 31. Oktober 2020 Aufgrund hrer Krankheit vom xxx bis xxx wird die Kündigungsfrist um einen Monat verlängert und end...

Cana K.
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