Kündigung mit Freistellung während AUF?
Lieber HR Cosmos
Kann ich einem Mitarbeiter im Krankenschein nach Ablauf der Sperrfrist (wegen Krankheit) mit Freistellung kündigen. Kündigung nach Ablauf der Sperrfrist geht auf jeden Fall, aber kann ich auch eine Kündigung mit Freistellung aussprechen, obwohl er im Krankenschein ist? Falls ja, alles okay. Falls nein, ist die Kündigung dann nichtig?
Vielen Dank und liebe Grüsse
2 Antworten
M.E. spricht nichts dagegen, dass - sofern die Sperrfristen gem. Art. 336c OR abgelaufen sind - dem MA gekündigt wird. Dem Arbeitgeber steht es danach frei, ob er den MA mittels Freistellung grundsätzlich von der Erfüllung der Arbeitspflicht befreit oder nicht. Dies...
Dem Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht zu befreien, obliegt im Ermessen des Arbeitgebers. Überschüssige Ferien- und Stundensalden können aber nur unter bestimmten Voraussetzungen verrechnet werden.
Überstunden nur mit Einwilligung AN, wenn kein P...